Abmahnungen für meine Artikel
Aus dem Gegenstandswert von € 10.000,00 (für die Unterlassung einer rechtswidrigen Äußerung und eines rechtswidrigen Fotos) ergeben sich Kosten für unser außergerichtliches Tätigwerden in Höhe von insgesamt € 775,64 (1,3-Gebühr gem. Nr. 2300 VV RVG auf einen Gegenstandswert von € 10.000,00 ergibt € 631,80, zzgl. € 20,00 Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG und 19 % MwSt. gem. Nr. 7008 VV RVG), die unser Mandant von Ihnen ersetzt verlangen kann.
Zu meinem Glück kam mir der Anwalt heute sehr entgegen und machte mir ein so gutes Angebot, dass sich der Gang meinerseits zu einem Anwalt nicht mehr lohnt. Der bittere Nachgeschmack bleibt.
Dummheit oder Naivität?
Ich habe diesen Artikel vor vier Jahren geschrieben und hatte damals noch nicht die Erfahrung, die ich heute habe. Einen solchen Artikel würde ich heute nicht mehr veröffentlichen. Die Anwältin hat große, internationale Zeitungsverlage in mehreren Prozessen besiegt, ich werde mich hüten, dagegen anzugehen. Vor dem Europäischen Gerichtshof hat sie allerdings verloren. Es bleibt für mich die Frage, ab wann eine "Person des öffentlichen Interesses" das Recht am eigenen Bild verliert. Wie bereits gesagt, den Artikel würde ich heute nicht mehr veröffentlichen, denn was Herr Mosley in seiner Freizeit macht, das geht keinen etwas an. Was mich damals geritten hat, auf diesen Zug aufzuspringen, das weiß ich heute nicht mehr.
Neue Abmahn-Gesetze müssen her
Was allerdings mit uns Bloggern getrieben wird, ich bin ja nicht der einzige Blogger, der abgemahnt wird, das ist wirklich nicht mehr akzeptabel. Dieser Blog hat mich inzwischen fast 2.000 Euro Abmahngebühren gekostet. Ich bin für die Einführung einer Regelung der "Wohlverhaltenspflicht" auch bei diesen Abmahnungen. Es kann nicht angehen, dass Anwälte den Streitwert eines Mini-Bildes willkürlich auf 10.000 Euro festsetzen und dann danach ihre Gebühren berechnen. Es muss doch möglich sein, zuerst eine "Warnung" zu verschicken, mit einer 50 Euro-Rechnung, und erst dann, wenn der Grund der Abmahnung nicht beseitigt wurde, die "richtige" Abmahnung abzuschicken. Das wird aber sicher nicht passieren, dafür sitzen zu viele Juristen in der Regierung!
In den Ruin getrieben
Wenn mir der jetzige Anwalt nicht entgegengekommen wäre, hätte ich einen Offenbarungseid ablegen müssen. Eine Ratenzahlung kommt nicht in Frage und der Gesamtbetrag erst recht nicht. Ich selbst habe kein eigenes Einkommen und das Einkommen meiner Frau kann wegen meiner Rechnungen nicht gepfändet werden. Das hier ganze Familien in den Ruin getrieben werden, scheint manche Anwälte nicht zu interessieren. Hier sollte unbedingt, vonseiten der Regierung, etwas unternommen werden.
Die letzte Konsequenz
Es gibt offensichtlich für mich nur eine Konsequenz aus dieser erneuten Abmahnung: Ich werde keine Artikel mehr veröffentlichen, die eine konkrete Person zum Inhalt haben, bzw. nur noch mit Zitaten und ohne Bilder arbeiten. Alle Abmahnung waren immer an genau solche Artikel gekoppelt. Das gilt selbstverständlich auch für Bilder, auch wenn diese eine "Person des öffentlichen Interesses" zeigen. Zudem habe ich heute über 400 Artikel in meinem Tagesblubb durchforstet und nicht nur mehrere Artikel gelöscht, sondern auch ein Dutzend Bilder entfernt und Namen verfremdet, bzw. gekürzt. Irgendwann muss mit diesem Irrsinn doch einmal Schluss sein!
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