Abmahnungen für meine Artikel
Aus dem Gegenstandswert von € 10.000,00 (für die Unterlassung einer rechtswidrigen Äußerung und eines rechtswidrigen Fotos) ergeben sich Kosten für unser außergerichtliches Tätigwerden in Höhe von insgesamt € 775,64 (1,3-Gebühr gem. Nr. 2300 VV RVG auf einen Gegenstandswert von € 10.000,00 ergibt € 631,80, zzgl. € 20,00 Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG und 19 % MwSt. gem. Nr. 7008 VV RVG), die unser Mandant von Ihnen ersetzt verlangen kann.
Zu meinem Glück kam mir der Anwalt heute sehr entgegen und machte mir ein so gutes Angebot, dass sich der Gang meinerseits zu einem Anwalt nicht mehr lohnt. Der bittere Nachgeschmack bleibt.
Dummheit oder Naivität?
Ich habe diesen Artikel vor vier Jahren geschrieben und hatte damals noch nicht die Erfahrung, die ich heute habe. Einen solchen Artikel würde ich heute nicht mehr veröffentlichen. Die Anwältin hat große, internationale Zeitungsverlage in mehreren Prozessen besiegt, ich werde mich hüten, dagegen anzugehen. Vor dem Europäischen Gerichtshof hat sie allerdings verloren. Es bleibt für mich die Frage, ab wann eine "Person des öffentlichen Interesses" das Recht am eigenen Bild verliert. Wie bereits gesagt, den Artikel würde ich heute nicht mehr veröffentlichen, denn was Herr Mosley in seiner Freizeit macht, das geht keinen etwas an. Was mich damals geritten hat, auf diesen Zug aufzuspringen, das weiß ich heute nicht mehr.
Neue Abmahn-Gesetze müssen her
Was allerdings mit uns Bloggern getrieben wird, ich bin ja nicht der einzige Blogger, der abgemahnt wird, das ist wirklich nicht mehr akzeptabel. Dieser Blog hat mich inzwischen fast 2.000 Euro Abmahngebühren gekostet. Ich bin für die Einführung einer Regelung der "Wohlverhaltenspflicht" auch bei diesen Abmahnungen. Es kann nicht angehen, dass Anwälte den Streitwert eines Mini-Bildes willkürlich auf 10.000 Euro festsetzen und dann danach ihre Gebühren berechnen. Es muss doch möglich sein, zuerst eine "Warnung" zu verschicken, mit einer 50 Euro-Rechnung, und erst dann, wenn der Grund der Abmahnung nicht beseitigt wurde, die "richtige" Abmahnung abzuschicken. Das wird aber sicher nicht passieren, dafür sitzen zu viele Juristen in der Regierung!
In den Ruin getrieben
Wenn mir der jetzige Anwalt nicht entgegengekommen wäre, hätte ich einen Offenbarungseid ablegen müssen. Eine Ratenzahlung kommt nicht in Frage und der Gesamtbetrag erst recht nicht. Ich selbst habe kein eigenes Einkommen und das Einkommen meiner Frau kann wegen meiner Rechnungen nicht gepfändet werden. Das hier ganze Familien in den Ruin getrieben werden, scheint manche Anwälte nicht zu interessieren. Hier sollte unbedingt, vonseiten der Regierung, etwas unternommen werden.
Die letzte Konsequenz
Es gibt offensichtlich für mich nur eine Konsequenz aus dieser erneuten Abmahnung: Ich werde keine Artikel mehr veröffentlichen, die eine konkrete Person zum Inhalt haben, bzw. nur noch mit Zitaten und ohne Bilder arbeiten. Alle Abmahnung waren immer an genau solche Artikel gekoppelt. Das gilt selbstverständlich auch für Bilder, auch wenn diese eine "Person des öffentlichen Interesses" zeigen. Zudem habe ich heute über 400 Artikel in meinem Tagesblubb durchforstet und nicht nur mehrere Artikel gelöscht, sondern auch ein Dutzend Bilder entfernt und Namen verfremdet, bzw. gekürzt. Irgendwann muss mit diesem Irrsinn doch einmal Schluss sein!
Kommentare
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Kritiker am :
Sehr geeherter Herr Höller,
Sie stellen sich als Opfer dar. Aber sind Sie es wirklich? Sie haben gegen geltendes Recht verstoßen und beschweren sich nun, dass dieser Verstoß gehandet wird.
Sie schreiben selbst, dass es jetzt die vierte Abmahnung ist. Bereits bei der ersten Abmahnung hätten Sie sich gedanken über alle Inhalte Ihres Blogs machen müssen. Oder noch besser, sich im Vorfeld informieren und nicht einfach Inhalte und Texte, die nicht der eigenen Feder entstammen, im Internet veröffentlicht.
50€ Warnschuß? Nun, wenn Sie sich einmal mit Betriebswirtschaft auseinanderseiten, werden Sie festellten, dass dieser Betrag bei weitem nicht die dem Rechtsanwalt entstehenden Kosten deckt.
Auf der einen Seite wollen Sie Besucher durch Artikel über Monavue, Borgmann oder Bilder von Biedermann, Connor usw. anlocken um ggf. Werbeeinnahmen zu generieren oder auf andere Artikel z.B. Ihrer Bücher zu lenken, auf der anderen Seite wollen Sie aber nicht die Verantwortung Ihres rechtswidrigen Verhaltens übernehmen. So funktioniert es leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen Ein Kritiker
Anmerkung: Dieser Blog ist in keinster Weise entstanden, um Werbeeinnahmen zu erzielen oder auf meine Bücher aufmerksam zu machen. Dies möchte ich klar betonen! Zudem sind weder die Einnahmen über Google-Adsense, noch der Verkauf meiner Bücher wirtschaftlich relevant, sie bewegen sich im dreistelligen Bereich im Jahr! Den Google-Banner habe ich erst Jahre nach Gründung der Webseite eingebaut und Bücher schreibe ich erst seit 2009.
Auch die Bilder der Stars waren nur online, weil mir diese Frauen persönlich gefallen haben. Sie wurde in keinster Weise deswegen online gesetzt, um Zugriffszahlen zu generieren. Zudem waren die Zugriffe auf diese Bilder im überschaubaren Rahmen.
Ich sehe mich nicht als Opfer, denn die Verstöße habe ich tatsächlich begangen und bin völlig zu Recht deswegen abgemahnt worden. Darum geht es mir auch gar nicht. Es geht eher darum, warum ich für ein Bild von Nazan Eckes, welches nicht einmal auf meinem Server lag sondern nur als Bild verlinkt war, 800 Euro bezahlen soll. Ich sehe da einfach ein völlig überzogenes, weil frei in den Händen des Abmahners liegendes Preismodell, welches in meinen Augen so nicht hinnehmbar ist. Durch die Verlinkung der Bilder (bei allen Abmahnungen ging es um Bilder) ist dem Urheber (dem Fotograf) keinerlei wirtschaftlicher Schaden entstanden. Es hätte also vollkommen gereicht, mich gegen kleines Entgelt aufzufordern, das Bild zu entfernen.
Was die Abmahnung des Bildes von Herrn Mosley angeht, bekam ich die Abmahnung wirklich zu Recht. Diesen Artikel hatte ich bereits 2008 veröffentlicht und war damals noch der Meinung, dass man diese Bilder verwenden darf, wenn die abgebildete Person eine "Person des öffentlichen Interesses" darstellt. Das war einfach nur dämlich und wirklich blöde.
Was Monavie angeht, wurde ich nicht abgemahnt, ich weiß nicht, wo Sie diese Information her haben. Auch sollten nicht meine Artikel über Monavie, sondern einige der abgegebenen Kommentare abgemahnt werden. Das ist ein ziemlich großer Unterschied. Die Fa. Monavie wollte mir im Vorfeld einer Abmahnung die zu löschenden Kommentare zukommen lassen. Da mit dies zu viel Arbeit war und ich keinerlei persönlichen Vorteil darin sah diesen Kampf zu führen, habe ich alle Artikel beseitigt. Ich hätte eigentlich nur die entsprechenden Kommentare löschen können, dann wäre das auch erledigt gewesen. Aber das Thema Monavie war auch schon älter und die Zugriffszahlen im Keller. Nur DIES war der ausschlaggebende Punkt, dass ich die Artikel gelöscht habe: Es hat einfach niemanden mehr interessiert.
Was mich wirklich ärger und das nagt echt an mir, dass ich in meinem Buch über facebook seitenlang über das Urheberrecht und das unrechtmäßige Verwenden fremder Bilder referiere und während ich das Buch veröffentliche, erhalte ich selbst eine Abmahnung. Das ist so peinlich, ehrlich, das ist echt dumm. Aber diesen Artikel hatte ich längst vergessen, wer denkt denn an einen Bericht, den er vor mehr als vier Jahren geschrieben hat?
Meine Homepage sollte nun von Bilder von Stars und Sternchen beseitigt sein, ich habe Stunden damit verbracht, über 400 Artikel zu durchsuchen. In den letzten vier Jahren habe ich einfach viel dazugelernt und so ein blöder Fehler würde mir heute nicht mehr passieren.
Hoffentlich!
Kritiker am :
Sehr geehrter Herr Höller,
Sie sollten meinen Text lesen und nichts hineininterpretieren, was dort nicht steht. Ich habe niemals geschrieben, dass Sie wegen Monavie abgemahnt wurde. Lediglich, dass Sie über solche Namen Besucher in Ihr Blog locken.
Die höhe Ihrer Werbeeinnahmen sind irrelevant. Fakt ist, dass Sie Einnahmen haben.
Keine Opferrolle? Wonach hört sich "In den Ruin getrieben" denn an? Selbstverständlich fühlen Sie sich als Opfer eines Abmahnanwaltes, der Sie nahezu den Ruin treibt. Sie wurden nicht in den Ruin getrieben. Diesen Zustand haben Sie beinahe selbst herbeigeführt. Spätestens, als Sie das Wissen über das Urheberrecht erlangten, hätten Sie reagieren und Ihr Blog bereinigen müssen.
Auch, dass Sie Stunden damit verbracht haben Ihr Blog von rechtswidrigen Inhalt zu säubern haben Sie sich selbst zuzuschreiben. Das Sie das erwähnen zeigt mir, dass Sie sich doch in einer Opferrolle sehen.
Mit freundlichen Grüßen Ein Kritiker
Anmerkung: Ich hatte und habe gar nicht vor, mit irgendwelchen Artikel "Besucher in meinen Blog zu locken". Mehr als 90% meiner Artikel interessieren überhaupt niemanden und "dümpeln" mit Zugriffszahlen herum, die diese Aussage durchaus untermauern. Ich war selbst sehr erstaunt, welche Ausmaße die Artikel über Monavie angenommen haben und war durchaus manchmal auch etwas überfordert da ich immer denke, ich muss überall meinen Senf dazugeben. Ich traure diesem Artikel nicht nach.
Meine Artikel schreibe ich aus persönlichen Interesse, weil ich mich für ein Thema interessiere. KEIN EINZIGER Artikel ist entstanden mit der Absicht im Hinterkopf, dies könnte relevant für Zugriffe sein. Nicht einer. Ob Sie mir dies glauben, bleibt komplett Ihnen überlassen. Ich hatte erst drei Artikel, deren Zugriffe mich wirklich überrascht haben, dies war einmal der Artikel über Jennifer Mittenbühler, dann über Monavie und aktuell mein Bericht über Moviestarplanet. Diesen Artikel habe ich auch nicht geschrieben, damit ich Zugriffe generiere, sondern weil auch meine Töchter auf dieser Webseite waren und "eindeutige" Angebote erhielten.
Wenn ich schreibe, dass ich in den Ruin getrieben werde, liegt es natürlich zuerst an dem, was ich selbst getan habe. Es gibt dann aber auch ein Gegenüber mit einer eigentlich gesetzlich geregelten Wohlverhaltenspflicht, die so ziemlich allen Abmahnanwälten leider abhanden gekommen ist. Auf der einen Seite liegt mein Verstoß gegen das Urheberrecht, auf der andere Seite steht ein Anwalt, der mich auch zuerst einmal hätte auffordern können, das Bild zu entfernen, von mir aus auch mit einer Kostennote bis 200 Euro. Aber gleich 800? Oder 774? Oder 550 für ein Bild so groß wie eine Briefmarke?
Ich hatte bis jetzt auch immer das Glück, dass mir jedes Mal die Gegenseite deutlich entgegengekommen ist. Ansonsten wären dies Kosten über 3.000 Euro geworden. Es ist einfach das "Los" eines "erfolgreichen" Blogs, dass so etwas vorkommt. Diese Abmahnungen sind zu 100% meiner Dummheit (oder auch Unwissenheit) und/oder Naivität zuzurechnen. Ich war der Meinung, in einem "redaktionellen Blog", was meiner eindeutig ist (Blog muss redaktionell geführt und kontinuierlich erweitert werden) gäbe es andere Regeln, was das Abbilden von "öffentlichen Personen" angeht. Darin habe ich mich getäuscht und dafür bezahlt.
Auch dass ich meinen Blog nicht gleich nach der ersten Abmahnung (ein Bild von Jennifer Mittenbühler, welches von einem BILD-Fotografen abgemahnt wurde) nach weiteren Bilder durchsucht habe, kam mir nicht einmal in den Sinn. Auch das war dumm und die weiteren Abmahnungen eine Folge daraus. Wie gesagt, heute würde ich solche Artikel nicht mehr schreiben und solche Bilder nicht mehr verwenden. So war ich z.B. der Meinung, dass ich ein (C) mit dem Namen des Fotografen unter das Bild setzen kann und wäre damit aus dem Schneider. So hatte ich das irgendwo im Internet gelesen. Aber auch das ist falsch und auch das musste ich dazulernen (Das Bild von Nazan Eckes). Dann habe ich alle diese Bilder entfernt.
Nein, ich sehe mich nicht als Opfer dieser Abmahnpraxis, ich prangere die Praxis an sich an. Die Kosten, die die Anwälte frei wählen dürfen (den Streitwert) könnte man nur durch eine Gerichtsverhandlung auf ein vernünftiges Maß herunterregeln. Im Falle von Herrn Mosley hätte das aber nichts gebracht, weil da noch ein anderer Punkt war und ich deswegen alles unterschrieben und sofort bezahlt habe (einen sehr fairen und bezahlbaren Betrag).