Werbeverbot in TPD2: Private Videos bleiben erlaubt, wenn....
.... das Video als "private Meinung" gekennzeichnet wird
.... sich kein Link zu einem Shop darin befindet
.... kein Kauflink angebracht wird
.... die E-Zigarette selbst erworben wurde
.... sich nicht nur E-Zigaretten EINES Herstellers im Kanal befinden
.... das Video als FSK18 gekennzeichnet ist
Dann handelt es sich um eine "freie, private Meinungsäußerung" und da kann niemand etwas dagegen unternehmen! So wurde es mir vom zuständigen Beamten für die TPD2 des Referats 53 (Gesundheitsschutz) am Telefon erklärt.
Damit sind alle bescheuerten Erklärungsversuche was "Werbung" ist, vom Tisch. Das Werbeverbot gilt AUSSCHLIESSLICH für das Gewerbe. Bei privaten Videos muss am Ende, sollte es doch zu einer Anzeige/Abmahnung kommen, in jedem einzelnen Fall ein Gericht entscheiden, ob es sich um Werbung, oder "persönliche Meinung" handelt.
Mein Gesprächspartner wusste jedoch nicht, was mit den alten Videos passieren soll. Meinen Vorschlag, diese Videos in eine "geschlossene Benutzergruppe" auf Facebook zu stellen, fand Anklang, da diese dann der "Öffentlichkeit" nicht mehr so ohne Weiteres zugänglich sind.
Ich hoffe, jetzt tritt da ein wenig Ruhe ein!
Dies ist KEINE Rechtsauskunft! Ich übernehme keinerlei Haftung!
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