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Geschlossene Gruppen in Facebook....

... sind keine "geschlossenen Benutzergruppen" im Sinne der Definition, auch wenn viele dies denken. Für diese "geschlossenen Benutzergruppen" gibt es eine klare Aussage, denn die Mitglieder in einer solchen Gruppe müssen miteinander "vertraglich, verwandtschaftlich oder mitgliedschaftlich" verbunden sein.

Facebook-gruppen

Mitgliedschaftlich? Aber ich bin doch Mitglied in der Gruppe!

Juristisch betrachtet ist man nur Mitglied, wenn man eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben hat! Ein einfaches Beitreten einer FB-Gruppe ist dafür nicht ausreichend!

Privat oder öffentlich?

So kann eine Gruppe mit mehr als 20.000 Mitgliedern auch nicht mehr als privat angesehen werden, sondern als öffentlich Gruppe. Sie unterliegt damit allen rechtlichen Rechten und Pflichten wie z.B. ein öffentliches Forum was z.B. das Urheberrecht angeht oder beleidigende Aussagen. Postet also ein Mitglied ein Bild, an dem er keine Rechte hat, innerhalb einer solchen Gruppe, kann er rechtlich dafür belangt werden.

Haftet der Gruppen-Admin?

Nicht immer. Der Admin der FB-Gruppe muss Kenntnis davon haben, um das Problem zu entfernen. Bekommt er also einen Verstoß nachweisbar gemeldet und entfernt dies nicht, haftet er tatsächlich! Hier gilt die s.g. Forenbetreiberhaftung!

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