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Darf man fremde Kommentare verwenden….

Es ist immer wieder schön, wie selbsternannte Facebook-Youtube-Juristen seltsame Aussagen in die Welt posaunen, ohne auch nur einen Hauch von Ahnung zu haben. Das ist mir heute wieder passiert. Unter einem Beitrag auf Facebook werde ich mal wieder belehrt (und beleidigt). Aus diesen Beleidigungen und einer wirklich unterirdischen Aussage habe ich zwei Screenshots gemacht und in meiner Chronik veröffentlich:

screen001
Quelle: Facebook (inzwischen von der Redaktion gelöscht)

Es dauerte nicht lange und ich wurde belehrt, dass ich mich damit strafbar gemacht hätte. Diese Frau ist Friseuse und Laiendarstellerin. Aber sie weiß, dass ich keine Screenshots veröffentlichen darf:

screen003
Quelle: Facebook (inzwischen von der Redaktion gelöscht)

Das deutsche Zitaterecht

§ 51 UrhG erlaubt die vergütungsfreie Übernahme von einzelnen Werken oder Werkteilen im Interesse der geistigen Auseinandersetzung. Sämtliche Verwertungsrechte des Urhebers nach §§ 15 ff. UrhG werden somit eingeschränkt. § 51 UrhG erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken und Werkteilen in anderen Werken in dem durch den Zitatzweck gebotenen Umfang.

Da ich mich in einem redaktionellen Umfeld mit diesen beiden Aussagen auseinandersetze, darf ich den Text als Bild zitieren. Übrigens darf man den Screenshot nicht verändern, denn das würde ein neues “Werk” erstellten und das wäre tatsächlich nicht erlaubt. Man sieht immer wieder, dass Bilder verpixelt werden, dies ist in einem Zitat (Bilderzitat) rechtlich nicht gestattet! Wer das nachlesen will, der kann das hier machen: Landgericht Berlin, Beschluss vom  4/2000, 12.

Quelle: Natascha Ochsenknecht veröffentlich Selbstmord ihrer Nichte

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