Kein Tanz mehr in der Turnhalle
Sieh an, sieh an. Was da gestern im Gemeinderat beschlossen wurde sollte man nun vielleicht doch noch einmal diskutieren: Mit sofortiger Wirkung wird die "Alte Turnhalle" nicht mehr für "Tanzveranstaltungen" vermietet. Was das bedeutet? Ganz einfach: Keine Coverbands mehr in der Turnhalle! Da fragt man sich doch, wie weit dieses Verbot geht. Darf der "Andreas Fulterer" jetzt auch nicht mehr in die "Alte Turnhalle"? Oder vielleicht der "Klaus Lage" (falls der mal kommen sollte). Oder gilt dieses Verbot ausschließlich für Coverbands aus der Region? Wenn also eine "echte Band" kommt, wie "Sweet" oder "PUR", die dürfen dann rein?
Ich will ja nicht unken, aber das verstößt vermutlich gegen das "Gleichheitsgebot" des Grundgesetztes. Das besagt in Art.3 des Grundgesetzes. Zitat:"Er verbietet der öffentlichen Gewalt Privilegierungen und Diskriminierungen aus den in Art. 3 Abs. 3 genannten Gründen sowie immer dann, wenn es für Ungleichbehandlungen keinen sachlichen Grund gibt."
Das heißt: Wenn es keinen sachlichen Grund für die Ausgrenzung von Coverbands gegenüber "professionellen Band" gibt, verstößt diese Regelung gegen Art. 3 des Grundgesetzes! Für den Gemeinderat der Stadt Niederstetten ergeben sich dabei folgende sachliche Gründe:
Für mich sind das alles keine sachlichen Gründe. Hier wird eher zum Hallali gegen eine bestimmte Firma geblasen, die es sich zur Aufgabe gemacht hat den Jugendlichen in unserer Stadt wieder ausreichende Alternativen zum Komasaufen zu bieten. Anstatt einen gemeinsamen Weg zu finden reagiert man mit Verboten und Einschränkungen.
Der "Tanz" soll nun ausschließlich auf dem Frickentalplatz stattfinden. Der immense Mehraufwand, den die ausführende Firma hier betreiben muss, wird dabei anscheinend unter den Tisch gekehrt. Es muss eine Bühne besorgt und aufgebaut werden, Hütten für den Ausschank, Toiletten, Feuerwehr, Rotes Kreuz, alles muss organisiert werden. Das fällt in der "Alten Turnhalle" (fast) alles weg! Und es darf nur noch ab Juni gefeiert werden und dann auch nur bis 2 Uhr um die Anwohner nicht zu strapazieren (Es hat sich eine (1) Anwohnerin beschwert. Eine Einzige!)
Meine persönliche Meinung
Ich kann die Entscheidung des Gemeinderates nicht verstehen. Und das liegt nicht daran, dass mir der Veranstalter bekannt ist. Wenn ich mich jetzt über den Weihnachtsmarkt beschwere (ich wohne ja direkt in der Innenstadt und meine Kinder schlafen auf der Straßenseite. Der Lärm ist manchmal unerträglich), wird der Weihnachtsmarkt dann auch verboten? Oder muss er dann um 20 Uhr schließen? Sicher nicht. Und wer kontrolliert beim Stadtfest, Roßmarkt oder auf dem Weihnachtsmarkt ob Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt wird? Niemand. Da kontrolliert keiner! Oder die Band, die manchmal in Oberstetten spielen. Die Musik hört man bis hierher. Oder die Einschränkungen die ich habe, wenn Krämermarkt ist. Wenn ich mich da jetzt beschwere, wird der Krämermarkt dann auf den Frickentalplatz verlegt? Sicher nicht.
Wenn sich aber eine Anwohnerin über den "lauten DJ" beschwert (nicht mal über die Musik), dann hat das zur Konsequenz, dass man vor Juni nur noch bis 1 Uhr spielen darf. Und mit angepaßter Lautstärke! Da man ja jetzt auch nicht mehr mit Coverbands in die "Alte Turnhalle" darf hat das für den Veranstalter so schwere Konsequenzen, dass dieser keinen Tanz mehr machen wird. Oder würden Sie 3.000 Euro für eine Band bezahlen, die dann von 22:00 Uhr bis 1:00 Uhr spielt? Sicher nicht.
Die Frage ist, wie soll man auf eine solche Entscheidung reagieren. Für einen potenziellen Veranstalter ist das ein Schuss ins Herz, da winkt echt jeder ab. Die betroffene Firma plant für dieses Jahr noch ein "Tempeles Fest". Bei diesem Fest soll für alle Altersgruppen etwas geboten werden. Freitag wird Fox getanzt, am Samstag ist Party und für den Sonntag wird es sicher auch was geben. Doch wie soll das gehen, wenn es vom Gemeinderat nur "knüppel zwischen die Beine gibt?"
Ich selbst plane ja auch vier Veranstaltungen im K.U.L.T. Mich betrifft in dieser Lokalität die harte Entscheidung nicht. Aber als Veranstalter werde ich wohl mitfühlen und mitsprechen dürfen.
Ich will ja nicht unken, aber das verstößt vermutlich gegen das "Gleichheitsgebot" des Grundgesetztes. Das besagt in Art.3 des Grundgesetzes. Zitat:"Er verbietet der öffentlichen Gewalt Privilegierungen und Diskriminierungen aus den in Art. 3 Abs. 3 genannten Gründen sowie immer dann, wenn es für Ungleichbehandlungen keinen sachlichen Grund gibt."
Das heißt: Wenn es keinen sachlichen Grund für die Ausgrenzung von Coverbands gegenüber "professionellen Band" gibt, verstößt diese Regelung gegen Art. 3 des Grundgesetzes! Für den Gemeinderat der Stadt Niederstetten ergeben sich dabei folgende sachliche Gründe:
- übermäßige Beansprungung des Bodens,
Aha, der Boden wird bei "normalen Bands" also nicht beansprucht? - der Toiletten,
wie kann man denn Toiletten übermäßig beanspruchen? - der Wände!
Bitte? Warum muss man die Wände der Halle schützen? - Kein ausreichender Schutz für's Podium
Das Podium war ausreichend geschützt, da kam mit Sicherheit keiner hoch
Für mich sind das alles keine sachlichen Gründe. Hier wird eher zum Hallali gegen eine bestimmte Firma geblasen, die es sich zur Aufgabe gemacht hat den Jugendlichen in unserer Stadt wieder ausreichende Alternativen zum Komasaufen zu bieten. Anstatt einen gemeinsamen Weg zu finden reagiert man mit Verboten und Einschränkungen.
Der "Tanz" soll nun ausschließlich auf dem Frickentalplatz stattfinden. Der immense Mehraufwand, den die ausführende Firma hier betreiben muss, wird dabei anscheinend unter den Tisch gekehrt. Es muss eine Bühne besorgt und aufgebaut werden, Hütten für den Ausschank, Toiletten, Feuerwehr, Rotes Kreuz, alles muss organisiert werden. Das fällt in der "Alten Turnhalle" (fast) alles weg! Und es darf nur noch ab Juni gefeiert werden und dann auch nur bis 2 Uhr um die Anwohner nicht zu strapazieren (Es hat sich eine (1) Anwohnerin beschwert. Eine Einzige!)
Meine persönliche Meinung
Ich kann die Entscheidung des Gemeinderates nicht verstehen. Und das liegt nicht daran, dass mir der Veranstalter bekannt ist. Wenn ich mich jetzt über den Weihnachtsmarkt beschwere (ich wohne ja direkt in der Innenstadt und meine Kinder schlafen auf der Straßenseite. Der Lärm ist manchmal unerträglich), wird der Weihnachtsmarkt dann auch verboten? Oder muss er dann um 20 Uhr schließen? Sicher nicht. Und wer kontrolliert beim Stadtfest, Roßmarkt oder auf dem Weihnachtsmarkt ob Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt wird? Niemand. Da kontrolliert keiner! Oder die Band, die manchmal in Oberstetten spielen. Die Musik hört man bis hierher. Oder die Einschränkungen die ich habe, wenn Krämermarkt ist. Wenn ich mich da jetzt beschwere, wird der Krämermarkt dann auf den Frickentalplatz verlegt? Sicher nicht.
Wenn sich aber eine Anwohnerin über den "lauten DJ" beschwert (nicht mal über die Musik), dann hat das zur Konsequenz, dass man vor Juni nur noch bis 1 Uhr spielen darf. Und mit angepaßter Lautstärke! Da man ja jetzt auch nicht mehr mit Coverbands in die "Alte Turnhalle" darf hat das für den Veranstalter so schwere Konsequenzen, dass dieser keinen Tanz mehr machen wird. Oder würden Sie 3.000 Euro für eine Band bezahlen, die dann von 22:00 Uhr bis 1:00 Uhr spielt? Sicher nicht.
Die Frage ist, wie soll man auf eine solche Entscheidung reagieren. Für einen potenziellen Veranstalter ist das ein Schuss ins Herz, da winkt echt jeder ab. Die betroffene Firma plant für dieses Jahr noch ein "Tempeles Fest". Bei diesem Fest soll für alle Altersgruppen etwas geboten werden. Freitag wird Fox getanzt, am Samstag ist Party und für den Sonntag wird es sicher auch was geben. Doch wie soll das gehen, wenn es vom Gemeinderat nur "knüppel zwischen die Beine gibt?"
Ich selbst plane ja auch vier Veranstaltungen im K.U.L.T. Mich betrifft in dieser Lokalität die harte Entscheidung nicht. Aber als Veranstalter werde ich wohl mitfühlen und mitsprechen dürfen.
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