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Kinder, Eltern, Facebook und die Verantwortung

Die Frage ist ja immer, soll ich mich einmischen, oder soll ich das lieber lassen. Ich habe in meinem Facebook-Account einige Jugendliche und Kinder aus unserem Ort, da ich letztes Jahr in der Jugendarbeit tätig war. Die Pinnwand-Einträge dieser Kinder reichen von banal über überflüssig bis absurd. Manchmal sind sie sogar illegal und strafbar.

Kinderpornographische Comics auf Facebook

Eines dieser Kinder, ein 13jähriger Junge, veröffentlichte ein Comicbild der Simpsons mit eindeutig kinderpornographischem Inhalt. Als ich darauf aufmerksam machte, dass das Posten dieses Bildes eines strafbare Handlung darstellt, mischte sich die Cousine des Kindes ein und schrieb unter das Bild “Also ich finds geil”. Dieses Cousine ist ebenfalls 13 Jahre alt, Ihre Mutter Kindergärtnerin in Nieder-stetten. Auf ihre Eltern angesprochen schrieb Sie: “… außerdem is des meiner Mam egal”. Ihr wurde Angst und Bange als ich schrieb, ich werde diese Konversation nun ausdrucken und sie und ihre Eltern besuchen. Als ich dort ankam, war aber niemand da.

Den ebenfalls 13jährigen Buben, der das Bild weitergeleitet und in seinem Album veröffentlicht hatte, konnte ich erreichen, das Bild wurde entfernt. Seine Mutter war nicht gerade begeistert von dieser Sache. Die Mutter seiner Cousine erreichte ich bei “den Waldtagen” des Kindergartens. Mir war die Aussage “meiner Mam ist das egal” so wichtig, dass ich dort hin gefahren bin. Ihrer Reaktion auf den Ausdruck und der dort enthaltenen Meinungsäußerung ihrer Tochter zu einem kinderpornographischem Bild konnte ich leider nicht richtig deuten. Es  hätte mich schon interessiert, wie sie als Kindergärtnerin darüber denkt, dass ihre große Tochter die Aussage öffentlich tätigt “es sei ihrer Mam egal”, wenn ihr Cousin (also der Neffe der Mutter) ein kinderpornographisches Bild öffentlich postet und ihre eigene Tochter “also ich finds geil” drunter schreibt. Die Cousine hat mich daraufhin auf “ignorieren” gesetzt.

Die Verantwortung der Eltern

Ich kann Eltern nicht vorschreiben, wie sie ihre Kinder bei solchen Dingen bestrafen. Beide Kinder haben ihren Facebook-Account noch. Nachvollziehen kann ich das nicht. Meine Tochter bekam erst kürzlich eine Woche Internetverbot, weil ich sie in einem Chat erwischte, den ich nicht genehmigt hatte. Würde sie ein solches Bild in ihre Fotos online setzen, hätten sich das mit Facebook erledigt. Und auch lange, lange Wochen mit dem Internet.

Weder Kinder und Jugendliche, noch deren Eltern scheinen sich wirklich bewusst zu sein, was sie mit einer solchen Aktion auslösen und wer die Verantwortung dafür trägt. Dabei ist die Antwort auf die Frage der Verantwortung so einfach: Die Eltern tragen die volle Verantwortung für alles, was die Kinder im Internet machen. Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.

Man kann sich mit keinem Argument aus dieser Verantwortung befreien. Mit “ich weiß ja gar nicht wie das geht” bekommt man als Eltern keinen Freibrief ausgestellt, dass man nicht kontrollieren muss, was die Kinder im Internet treiben. Eltern sind, im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht, sogar gesetzlich verpflichtet, die Tätigkeiten ihrer Kinder zu kontrollieren. Dies endet nicht an der Tastatur eines Computers mit den Worten “ich hab' da keine Ahnung von!”.

Nachdem ich das kinderpornographische Bild entdeckt hatte, hätte ich auch Anzeige wegen “Verbreitung kinderpornographischer Schriften” erstatten können. Es spielt dabei absolut keine Rolle, ob es sich um ein Comicbild handelt. Das macht die Tätigkeiten der Akteure in diesem Bild nicht straffrei. Und lustig ist das mit Sicherheit nicht. Der Inhalt dieses Bildes ist gesetzlich eine strafbare Abbildung, weil auf diesem Bild sexuelle Handlungen von Kindern ausgeübt werden. Gezeichnet oder nicht, das spielt dabei keine Rolle. Wenn gezeichnete Bilder von Sex zwischen Kindern erlaubt wäre, könnten Sie solche Heftchen mit Sicherheit in jedem Kiosk kaufen.

Elternpflicht zur Kontrolle

Eltern sind verpflichtet die Tätigkeiten ihrer Kinder zu kontrollieren. In welchem Rahmen sie dies im alltäglichen Umfeld machen, bleibt ihnen dabei selbst überlassen. Geht es jedoch um die “virtuellen Tätigkeiten” im Internet, sollten Eltern wissen, dass alles, was ihre Kinder im Internet machen, rechtlich belangt werden kann. Wenn Kinder Musik herunterladen, fremde Bilder verwenden, beleidigende Aussagen machen, illegale Inhalte ins Internet setzen: für alles können die Eltern haftbar gemacht werden!

Alleine für die, öffentlich an die Pinnwand gepostete, Aussage in Facebook “Du bist doch ein Versager” kann der Schreiber dieser Zeilen wegen Beleidigung und Nötigung angezeigt werden. Das Verwenden eines fremden Bildes kann bis zu 5.000 Euro kosten. Es reicht schon, ein MP3 auf Facebook zu setzen! Das verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz! Das kann sehr teuer werden!

Wie können Eltern kontrollieren, was ihre Kinder auf Facebook treiben? In dem sie sich die Zugangsdaten des Kindes geben lassen und selbst nachschauen. Das hat absolut nichts mit “ich kann meinem Kind vertrauen” zu tun, sondern mit der Aufsichtspflicht. Ich kenne alle Zugangsdaten, für alle Accounts meiner Tochter. Ich kontrolliere ihren SchülerVZ-Account und ihr Handy. Ihr Computer hat kein Passwort und wenn es eines hätte, würde ich es kennen. Auch das Argument, es würde dann zu Hause nur Streit geben, darf und kann man nicht gelten lassen. Die Pflicht zur Kontrolle und der daraus resultierenden Verantwortung, wenn das Kind gegen Gesetze verstößt, ist zu wichtig um ignoriert zu werden.

Was können Eltern machen?

  • Eltern sollten uneingeschränkten Zugang zum Computer, zum Handy und zu allen Accounts ihres Kindes haben. Eine Verweigerung der Herausgabe dieser Daten sollte/muss mit geeigneten Mitteln bestraft werden. Wer dies nicht kann, muss sich Hilfe holen. Zur Herausgabe dieser Daten kann der Computer abgebaut, das Handy einbehalten oder das Internet gesperrt werden. Das Argument "dann gehen die halt bei einer Freundin ins Netz" zählt nicht, denn dort kann man anrufen und Bescheid sagen, dass das eigene Kind Internetverbot hat. Zudem lässt sich, wenn man dann die Accountdaten hat, kontrollieren ob das Kind trotzdem in Facebook war. Wenn gar nichts hilft, kann man als Eltern bei Facebook den Account sperren lassen.
  • Eltern, die sich nicht auskennen, müssen jemanden zu Rate ziehen, der dies kann. Es ist ohne weiteres möglich, einen Experten ins Haus zu holen, der den Computer oder das Handy des Kindes kontrolliert.
  • Eltern sollten uneingeschränkt die Aufsichtspflicht in ihren eigenen vier Wänden durchsetzen. Wer dies nicht kann, muss sich Hilfe dabei holen. Es kann nicht sein, dass Kinder bestimmen, was ihre Eltern kontrollieren dürfen und was nicht.
  • Eltern müssen konsequent den Weg der Bestrafung gehen, wenn ihr Kind gegen Gesetze verstößt. Woher hat das Kind seine Musik auf dem Handy? Auf dem Schulhof getauscht? Im Internet illegal besorgt? Das ist verboten! Woher hat das Kind das pornographische Bild auf dem Handy? Auf dem Schulhof getauscht? Das ist verboten! Der Anbieter des Fotos macht sich strafbar und muss angezeigt werden!
  • Wenn das Kind bereits eine strafbare Handlung begangen hat, dann ist es meist zu spät. Warum wachen Eltern erst auf, wenn ein Brief eines Anwaltes ins Haus flattert oder die Kripo mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Türe steht?

Ich kann meinem Kind vertrauen

Diesen Satz höre ich immer wieder, wenn es um die Computer der Kinder geht. Doch in vielen Fällen ist es dann doch so, dass ich eine Menge Videos finde, die für einen 14– oder 15jährigen nicht geeignet sind. Das Spiele installiert sind, die eindeutig ab 18 sind. Das ich Musik finde, deren Herkunft das Kind nicht erklären kann. Das ich aufgerufene Webseiten finde, die das Kind wirklich nicht besuchen sollte. Würden Sie ihrem minderjährigen Sohn erlauben, sich im Wohnzimmer einen Porno anzuschauen? Sicher nicht. Aber im Internet ist es Ihnen egal? Nur weil Sie sich vielleicht nicht auskennen, entzieht Sie das nicht der Verantwortung.

Was in Facebook verboten, bzw. als kritisch zu betrachten ist:

  • das Anmelden eines Account mit falschen (gefakten) Daten.
  • das Anmelden mehrerer Account.
  • das Anmelden eines Accounts mit einem Pseudonym. Auch das nachträgliche Ändern des Echtnamens in ein Pseudonym ist verboten.
  • Das Verändern seines Geburtsdatums, um eine Anmeldung zu erreichen. Das gilt im Besonderen dann, wenn es sich um einen Minderjährigen handelt, da diese Account besser „geschützt“ sind.
  • das „posten“ von Texten, Bildern, Videos und Musikstücken, an denen man nicht das Urheberrecht hat! Das gilt auch (und im Besonderen) für „im Internet gefundene“ Datenmaterial.
  • das „posten“ von Bildern mit Personen, die keine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung gegeben haben. Dies gilt im Besonderen für Bilder von Kindern und Jugendlichen, da dort das Einverständnis der Eltern nötig ist.
  • Texte, Bilder, Videos oder Musikstücke an Pinnwände von Freunden zu schreiben, an denen man nicht das Urheberrecht hat.
  • Einträge mit Inhalten zu „teilen“, an denen der Verfasser des Eintrags kein Urheberrecht hat! Alleine die Anzeige eines urheberrechtlich geschützten Bildes ist strafbar, auch wenn dies gar nicht der eigene Account ist!
  • das „liken“ von Beiträgen, die gegen geltende Gesetze verstoßen. Das gilt als Verbreitung, da der „gelikte“ Link auf Ihrer Pinnwand angezeigt wird!
  • das „posten“ von rassistischen, pornografischen und gewaltverherrlichenden Texten, Bildern, Videos und Musikstücken.
  • das „markieren“ des Facebook-Benutzernames  eines Freundes innerhalb eines Pinnwandeintrages ist als kritisch anzusehen, wenn dafür keine Erlaubnis besteht!
  • das „markieren“ von anderen Personen auf Bildern, wenn für diese Markierung kein Einverständnis vorliegt.
  • das „posten“ von privaten Daten anderer Nutzer (Telefon- oder Handynummern, postalischen Adressen, E-Mail-Adressen, usw.)
  • das Beleidigen andere Nutzer oder die Verbreitung von Unwahrheiten/Gerüchten.
  • usw.

Was ich nicht weiß…..

… schützt Sie leider nicht vor der Konsequenz einer strafrechtlichen Verfolgung. Das fängt mit dem Abschluss eines Abos für irgendwelche obskuren Webseiten an und endet beim öffentlichen Verbreiten eines pornographischen Bildes. Sie sind immer in der Verantwortung, wenn es um strafbare Handlungen ihres Kindes geht. Das schließt die Welt des Internet nicht aus. Der Satz “das wusste ich nicht”, schützt Sie ebenfalls nicht. In so gut wie jedem Gesetz steht der Satz:

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

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