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Hartz 4 und die Abwrackprämie

Ja, die Ämter machen sich das wirklich einfach. Wenn der Kunde sich alles gefallen läßt, dann kann der Staat eine ganze Menge Geld sparen. Neuester Fall:  Die Abwrackprämie. Die wird doch einfach, lächelnd, als geldwerte Einnahme gebucht und damit auf das Einkommen angerechnet. Das es sich dabei um eine zweckgebunde Einnahme handelt, die gar nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden darf, scheint beim Amt niemanden zu interessieren.

Ein konkreter Fall: Einer meiner Freunde besitzt ein Haus. Was für einen Hartz4-Empfänger schonmal gaaaanz schlecht ist. Das Amt verlangt nun von ihm, der seit Januar zwecks Geldmangels bei seiner Mutter essen muss, ein Gutachten aus dem hervorgeht, dass er keine Einliegerwohnung hat, die er ja vermieten könnte. Dass er diesen Gutachter gar nicht bezahlen kann, interessiert da niemanden. Kein Gutachten, kein Geld. Dann ist er so ehrlich, und verschweigt auch nicht, dass er seine Garage für 25 Euro im Monat vermietet. Das wird voll angerechnet (schon mal was von einem Freibetrag gehört?). Aber das ist ein anderer Fall. Damit er beweglich bleibt, beantragte er die Abwrackprämie. Das Auto sollte er aber gleich kaufen. Also lieh er sich das Geld von seinem Vater und bezahlte das Auto in bar. Drei Monate später überwies das Autohaus die Abwrackprämie auf seine Konto. Er selbst hob es ab und gab es seinem Vater, als Teilzahlung des Kredites, zurück. All dies gab er brav beim Amt an. Manchmal ist der Ehrliche halt doch der Dumme.

Das Amt argumentierte in der Ablehnung des Hartz4-Antrage: Da das Geld direkt auf sein Konto ging und vom Autohaus überwiesen wurde, handelt es sich um eine anzurechnende Geldeinnahme. Den Sachbearbeiter interessiere es nicht die Bohne, dass er dieses Geld dem Autohaus ja vorgestreckt hatte um das Auto überhaupt zu bekommen. Es war eines der letzten verfügbaren Autos und wäre sonst an einen anderen Kunden verkauft worden. Den Sachbearbeiter interessierte auch nicht, dass das Geld gar nicht ihm, sondern seinem Vater gehörte. Es lief auf sein Konto und damit basta.

Das Sozialgericht Magdeburg hat klar festgestellt: Die Abwrackprämie darf nicht auf das Einkommen angerechnet werden, da es sich um eine zweckgebundene Einnahme handelt (AZ: S 16 AS 907/09 ER). Das Urteil ist sein 04/09 rechtskräftig. Und das gilt sicher auch, wenn ich aus eigener Tasche die 2.500 Euro an das Autohaus vorstrecke. Zumal diese 2.500 Euro als Freibetrag für ein Vermögen gerechnet werden kann. Dieser Freibetrag beläuft sich auf 200 Euro pro Lebensjahr. Mein Kumpel ist über 40.

Aber wie das nun eben mal so ist im Leben, wenn man viele verschiedene Gerichte, in vielen verschiedenen Bundesländern hat: Die sind sich mit der Rechtssprechung nicht wirklich einig: Am 15.07. hat ein Richter beim Sozialgericht Essen geurteilt, dass die Abwrackprämie sehr wohl anzurechnen ist, da der Hartz4-Empfänger schon genug Geld vom Staat erhalte. Auch dieser Beschluß ist recgtskräftig (Aktenzeichen: LSG Essen L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS). Quelle

Was sich die Ämter dabei denken, dass kann ich nicht nachvollziehen. Mein Kumpel ist seit Januar ohne festes Einkommen. Seine Nebenkosten zahlen seine Eltern, sowie sein Essen. Einen Job bekommt er nicht, da er (wirklich) krank ist. Das ist so ein Fall von Willkür, den ich echt nicht nachvollziehen kann. Sein Haus, ein altes Haus, kauft kein Mensch und wenn ein Angebot kommt, dann weit unterhalb des Verkehrswertes. Er ist wirklich nicht zu beneiden.


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