Rauchverbot teilweise aufgehoben
Auch darum muss sich ein Bundesverfassungsgericht kümmern: Um die Rauchverbote der Länder. Und das wurde jetzt tätig und hat das Rauchverbot teilweise aufgehoben. In s.g. "Einraumkneipen", die keine Möglichkeit zur Einrichtung eines Raucherraumes haben, darf bis Ende 2009 wieder geraucht werden. Dabei gelten folgende Bedingungen:
- der Kneipenraum darf 75 qm nicht überschreiten
- die Kneipe darf keine Minderjährigen einlassen
- die Kneipe darf nichts zu essen anbieten
- die Kneipe muss außen als Raucherlokal gekennzeichnet sein
Meine Meinung:
Ich bin Nichtraucher. Mir gefällt das Rauchverbot. Endlich drei Stunden in der Disse stehen ohne das einem die Augen qualmen. Und die Klamotten muss man hinterher auch nicht wegschmeißen weil der Gestank nicht mehr raus geht. Ich meide halt, schon wegen der Kinder, Kneipen. In Gaststätten hat sich am Rauchverbot eh nichts geändert - wo gegessen wird, darf nicht geraucht werden.
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